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Sanierungskonzept

Fortführungsprognose, Sanierungskonzept und Finanzpläne spielen in der Intensivbetreuung von Kreditinstituten eine entscheidende Rolle.

Liegt im Jahresabschlusses eine rechnerische Überschuldung vor oder kommt es im Rating zu einer kritischen Bewertung, verlangen Kreditinstitute häufig die Vorlage einer positiven Fortführungsprognose oder fordern ein vollständiges Sanierungskonzept.

Die Gründe dafür liegen einerseits in den Vorgaben des Kreditwesensgesetzes und andererseits in den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Risiken die sich aus den gesetzlichen Insolvenzantragspflichten ergeben.

  • Kreditwesengesetz
  • Insolvenzordnung

Nach dem Kreditwesengesetz haben Banken die Pflicht, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit offen legen zu lassen. Dies gilt insbesondere in der Krise. Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) verbindliche Vorgaben für die interne Kontrolle und Steuerung von Kreditrisiken bei deutschen Kreditinstituten geregelt. Bei kritischen Engagements bestimmen die MaRisk:

„Entscheidet sich das Kreditinstitut für die Begleitung einer Sanierung, hat es sich ein Sanierungskonzept vorlegen zu lassen. Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes, sowie die Auswirkungen der Maßnahmen sind vom Kreditinstitut zu überwachen.“

Liegt ein Insolvenzgrund vor, so bestehen auch für neue Kreditgeber erhebliche zivilrechtliche und strafrechtliche Risiken. Um die Haftungsrisiken und die Risiken aus Bankrotttatbestände auszuschließen, verlangen Banken den Nachweis, dass keine Insolvenzgründe voliegen.

Insolvenzgründe sind nach der Insolvenzordnung (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Nach der Insolvenzordnung liegt Überschuldung vor :

"..., wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich."

Der Insolvenzgrund der Überschuldung kann demnach durch eine positive Fortbestehungsprognose beseitigt werden. In der Prognose wird nachgewiesen, dass das Unternehmen nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich in der Lage sein wird, künftig wieder Gewinne zu erwirtschaften und seinen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommt.

  • Bankunterlagen

    Kreditinstitute verlangen regelmäßig die Vorlage einer positiven Fortbestehungsprognose, einer Fortführungsprognose oder eines Sanierungskonzepts.


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  • Sanierungstools

    Bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen arbeiten wir nach einer Methode, die gemeinsam von knapp 500 Personen entwickelt wurde und auf der ganzen Welt angewendet wird, um komplexe Geschäftsmodelle zu beschreiben und Strategien zu entwerfen.

  • Standards

    Für die Erstellung von Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepten wurden spezielle Standards entwickelt.

  • Wir haben uns auf die Restrukturierung und Sanierung von kleinen inhabergeführten Unternehmen spezialisiert.

  • Unser Ziel ist eine nachhaltige Ergebnisverbesserung und Liquiditätssicherung bei unseren Mandanten.

  • Für inhabergeführte Unternehmen haben wir spezielle Verfahren zur Ertragssteigerung und Liquiditätssicherung entwickelt, die schnell und garantiert wirken.

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