Standards für Sanierungskonzepte

Die Notwendigkeit nach einer Standardisierung von Sanierungsprozessen wurde insbesondere im Zuge der deutschen Wiedervereinigung laut. Damals fielen viele marode Staatsbetriebe in das Eigentum der Treuhandanstalt, die über deren Liquidation oder Fortführung zu entscheiden hatte. Seinerzeit gab es weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur entsprechende Rahmenbedingungen für ganzheitliche Sanierungskonzepte. Die Stunde der ersten Standards war gekommen.

Jahre später ließ die globale Finanz- und Wirtschaftskrise die Zahl von Krisen-Unternehmen sprunghaft ansteigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangte darauf hin von den Kreditinstituten in den »Mindestanforderungen an das Risikomanagement« (MaRisk) belastbare Sanierungskonzepte für die Gewährung oder Prolongation von Problemkrediten. Infolge dessen fordern die Kreditinstitute noch heute von Krisenunternehmen standardisierte Sanierungsgutachten ein.

  • Gesetzliche Anforderungen
  • Standards
  • IDW S 6
  • Besonderheit KMU

Der Inhalt von Sanierungskonzepten beschäftigt regelmäßig die Rechtsprechung. Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 24.09.2009 als Mindestanforderungen den Sanierungswillen, die Sanierungsfähigkeit, die Eignung der Sanierungsmaßnahmen, den erfolgten Sanierungsbeginn und eine umfassende Dokumentation genannt.

Nach der Rechtsprechung des BGH muss ein Sanierungskonzept inhaltlich
- die aktuelle Unternehmenslage beschreiben,
- die Krisenursachen aufdecken sowie
- im Hinblick auf das Leitbild des sanierten Unternehmens Lösungsansätze bewerten und
- deren Ergebnisse in einer Unternehmensplanung darstellen.

Die Anforderungen an Sanierungskonzepte sind nach BGH-Rechtsprechung unabhängig von der Größe des Unternehmens. Lediglich der Umfang der Prüfung kann der Größe des Unternehmens und der zur Verfügung stehenden Zeit angepasst werden.

Im Jahre 1991 entwickelte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Stellungnahme »Anforderungen an Sanierungskonzepte« (IDW FAR 1/1991). Der Bund Deutscher Unternehmensberater (BDU) veröffentlichte im Jahr 2007 die »Grundsätze ordnungsgemäßer Planung« (GoP). Das Institut für die Standardisierung von Unternehmenssanierungen (ISU) wartete mit den »Grundsätzen ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte« (GoS) sowie den »Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte« (MaS) auf. Im Jahr 2009 wurden die »Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten« (IDW S 6) vom IDW verabschiedet und zuletzt 2018 überarbeitet. Der IDW S 6 hat sich mittlerweile als Standard für die Erstellung von Sanierungskonzepten durchgesetzt.


Als Standard für die Erstellung von Sanierungskonzepten hat sich der "IDW S 6" des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer durchgesetzt. Voraussetzung für ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 ist eine positive Fortführungsprognose im Sinne des § 252 Abs.1 Nr.2 HGB. Insoweit gehen die Anforderungen über die rein liquiditätsorientierte Feststellung einer positiven Fortbestehensprognose hinaus. Die Annahme der Sanierungsfähigkeit verlangt darüber hinaus, dass sowohl Wettbewerbsfähigkeit als auch Renditefähigkeit in einem verlängerten Prognosezeitraum wiedererlangt werden können (nachhaltige Fortführungsfähigkeit).

Auch bei kleinen Unternehmen müssen die vorgegebenen Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt werden. Die gesetzlichen Anforderungen sind in dem Standard "IDW S 6" des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer umgesetzt. Deshalb orientieren sich die Kredititinstitute häufig an dem IDW-Standard.

Bei kleinen Unternehmen gelten aber eigene Spielregeln. Meistens ist geschäftliches und privates Vermögen verknüpft. Anders als bei großen Unternehmen spielen emotionale und private Aspekte eine wichtige Rolle.

Wir sind einer der wenigen Berater, die den Standard speziell auf kleine Unternehmen umsetzen können. Darüber hinaus beziehen wir bei unseren Lösungen immer die persönlichen Werte und Zielvorstellungen der Unternehmer mit ein.

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