Finanzierungshilfen

Zum Schutz von Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie betroffen sind, wurden neue Finazierungshilfen bereitgestellt:

• Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) wurden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite auf bis zu 90% erhöht wurden und der Zinsatz deutlich reduziert wurde. Die Haftungsfreistellung erhöht die Chance auf eine Kreditzusage. Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit auf max. 10 Jahre und die Tilgungsfreijahre auf max. 2 Jahre erhöht. Unternehmen, die zum 31.12.2019 gemäß der Definition der Europäischen Union bereits ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" waren, sind von dem Programm ausgeschlossen.

• Für Investitionen und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben, jedoch strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sind, den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Das erhöht deutlich die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. Voraussetzung für den KfW-Schnellkredit 2020 ist, dass entweder im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 ein Gewinn erzielt wurde. Unternehmen, die zum 31.12.2019 gemäß der Definition der Europäischen Union bereits ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" waren, sind von dem Programm ausgeschlossen.

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