Sofortbürgschaft der Bürgschaftsbank

Das Wirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit.

Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über ein online-Portal können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Unternehmen stellen ihre Finanzierungsfrage online und hausbankunabhängig. Die Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. In diesen Fällen kann die Bürgschaft auf 100 Prozent erhöht werden.

Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung bis maximal 125.000 Euro kann die Hausbank auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.

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