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Zuschüsse für Beratung

Mit der Rahmenrichtlinie zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" vom 28.12.2015 wird seit dem 01. Januar 2016 eine neue Beratungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten. In das neue Förderprogramm wurde ebenfalls die Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten aufgenommen, nachdem die neue De-minimis-Verordnung eine Zuschuss-Förderung dieser Unternehmen jetzt zulässt. Der maximale Zuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt 2.700 EUR. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit mit nochmals 1.500 EUR gefördert werden.

Eine Förderung der Beratung ist allerdings nur möglich, wenn der Berater die Zulassungsvoraussetzungen i.S.d. Abschnitt IV Nummer 4.2. der Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfüllt.

Wir verfügen über den erforderlichen Qualitätsnachweis und die weiteren Zulassungsvoraussetzungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für eine richtlinienkonforme Beratung. Deshalb können für die Beratung Zuschüsse von bis zu 4.200 EUR zu den Beratungskosten beantragt werden.

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